Ich habe gerade festgestellt, dass im Internet relativ viele voneinander abweichende Infos kursieren, was die AKTUELLEN Bestimmungen für die Einreise mit Hund nach Frankreich betrifft. Ist doch EU – ja, schon, so ein bisschen besonders ist es aber doch.
Ein Freund hatte mich darauf aufmerksam gemacht, er würde nicht nach Frankreich fahren können, weil sein handzahmer Vierbeiner mit etwas bösem Willen ein paar “morphologische Merkmale” aufweisen könnte, die man unter Umständen einem Staffordshire Terrier zuordnen könnte (auch wenn er definitv keiner ist). Ich bin schließlich über Umwege bei der französischen Botschaft auf etwas Offizielles gestoßen.
Tatsächlich wird im Bezug auf Ähnlichkeiten mit der oben genannten Hunderasse darauf hingewiesen, ”Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.”
Alle, die jetzt entspannt ihren Dackel oder Labrador angucken, finden bei der Botschaft übrigens auch Hinweise auf die Einreisebestimmungen für “erlaubte” Hunde.
Bei der Recherche nach dem oben genannten Botschafts-Link sind mir übrigens noch einige andere über den Weg gelaufen, die allgemein für den Auto-Urlaub in Frankreich, Verhalten nach Diebstählen etc. interessant sind. Vielleicht kann das ja jemand gebrauchen.
In ein Land welches Einreisebestimmungen für einzelne Rassen hat werde ich nie und nimmer reisen/Urlaub machen !!!
Ist es nicht diskriminierend ???
Liebe Grüße Diana